Hygienekonzept der TTG Langenfeld 1950 e.V. zum Trainingsbetrieb in den beiden vom Verein genutzten Sporthallen (Dieter-Oberscheidt-Halle/ Alfred-Kranz-Halle) (Stand 16.08.2021)

  1. Die Sporthalle darf nur einzeln unter Einhaltung des Sicherheitsabstandes und der Hygienebestimmungen betreten und verlassen werden. Der Außenbereich ist nach Trainingsende zügig zu verlassen.
  2. Die Hygiene- und Waschhinweise zur Händereinigung sind von allen Vereinsmitgliedern zu befolgen. Es ist darauf zu achten, dass vor Betreten der Hallenfläche die Hände gewaschen oder desinfiziert werden müssen.
  3. Jede/r Trainierende, die/der nicht nachweislich vollständig geimpft oder von einer Corona-Erkrankung genesen ist, muss bei der ersten Trainingsteilnahme in jeder Kalenderwoche jeweils einen negativen Schnelltest (Bürgertest) mitbringen. Dieser darf nicht älter sein als 48 Stunden. Der/die Hallenbeauftragte muss dies überprüfen. Bei jeder weiteren Trainingsteilnahme pro Woche reicht ein negativer Selbsttest.
  4. An jedem Trainingstag wird eine verkürzte Liste (Name, Unterschrift, von … bis, getestet [GT], geimpft [GI], genesen [GN]) ausgefüllt. Sie wird im Vorraum zur Sporthalle ausgelegt. Die Listen werden vom Hygienebeauftragten gesammelt und mindestens drei Wochen aufgehoben.
  5. Personen mit Krankheits-Symptomen können nicht zum Training zugelassen werden.
  6. Die Umkleiden und Toiletten dürfen unter Beachtung der Hygienevorschriften benutzt werden. Ab sofort ist in beiden Hallen auch die Nutzung von Dusch- und Waschräumen wieder gestattet.
  7. Für jeden Trainingsabend übernimmt ein Vereinsmitglied als Trainingsbeauftragte/r verantwortlich die Aufsicht über den Trainingsbetrieb und die damit verbundene Einhaltung der Hygienemaßnahmen. Ohne eine dokumentierte verantwortliche Aufsicht ist kein Training gestattet.
  8. Eine Steuerung der Trainingsteilnahme durch Zuordnung für einzelne Mannschaften/Trainingsgruppen ist derzeit nicht erforderlich. Grundsätzlich gilt nach wie vor, dass die Mannschaft/Trainingsgruppe Vorrang an ihrem primären Trainings-/Spieltag hat.
  9. Die bisherigen Begrenzungen der Personenzahlen pro Trainingseinheit entfallen. Der/Die
    Trainingsverantwortliche entscheidet jeweils eigenverantwortlich, wann die Kapazitätsgrenze pro Trainingshalle/-raum unter Beachtung der Abstandsregeln erreicht ist.
  10. Der Schutzabstand von 1,50 Metern zwischen zwei Personen sowie die Hygienehinweise sind einzuhalten, sowohl bei der Begrüßung oder Verabschiedung, beim Tischaufbau und –abbau, als auch beim Trainingsspiel. Beim Training garantiert die Tischlänge bereits den ausreichenden Abstand. Das beim TT-Sport vielfach übliche Schweißabwischen der Hände auf dem Tisch ist zu unterlassen.
  1. Zwischen den Tischen werden Abtrennungen aufgestellt, um die Spielfelder zu begrenzen. Das Doppelspiel ist nicht gestattet. Es findet kein Robotertraining statt.
  2. Nach dem Training werden die Tische vor dem Abbau unter Aufsicht des Verantwortlichen gereinigt.
    Zuschauer und Gastspieler/innen sind nicht zum Trainingsbetrieb zugelassen. Maximal jeweils eine Begleitperson von unter 14-jährigen Kindern kann die Halle mit einem Mund-/Nasenschutz kurz betreten.

    In Abstimmung mit dem Sportreferat der Stadt Langenfeld für den Vorstand

    gez.
    Rainer Stelter (1. Vorsitzender)
    Michael Hungenberg (2. Vorsitzender)
    Michael Hamacher (Schriftführer + Hygienebeauftragter)