Liebe TTGler/innen,

es sollte ja keine Überraschung mehr sein – die Hallen bleiben leider auch im Dezember geschlossen. Unten der Text der Stadtverwaltung dem ich nichts hinzufügen kann:

Sehr geehrte Damen und Herren,

soeben wurde die neue Coronaschutzverordnung des Landes NRW für den Zeitraum 01.12. – 20.12.2020 veröffentlicht (s. Anhang). Im Sport gibt es keine Änderungen, die städtischen Sportanlagen bleiben für den Vereinssport gesperrt.

Auszug der CoronaSchVO:

§ 9
Sport

(1) Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen ist unzulässig. Ausgenommen ist der Individualsport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes außerhalb geschlossener Räumlichkeiten von Sportanlagen. Als Individualsport gelten nur Sportarten, die keine Team- oder Kontaktsportarten sind, sondern im Regelfall als Einzelwettkampfsportart mit maximal einer Person als Spielgegner mit Mindestabstand ausgeübt werden (Joggen, Walken, Leichtathletik, Einzelgymnastik, Tennis und ähnliches).

Das Sportreferat wünscht Ihnen trotz des weiter anhaltenden Lockdowns eine schöne Adventszeit mit Ihren Liebsten. Bitte bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen

Bastian Köchling